Fragen und Antworten
Rechtliche Fragen
Geldleistung
Wird der Pflegebedürftige von einem Familienmitglied oder einer anderen privaten Person gepflegt, besteht Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 244 € (Pflegestufe I), 458 € (Pflegestufe II) oder 728 € (Pflegestufe III). Die Verwendung des Geldes muss nicht im Einzelnen nachgewiesen werden, jedoch wird die Qualität der Pflege regelmäßig durch einen Pflegedienst geprüft („Qualitätssicherungsbesuch“).