Fragen und Antworten

Rechtliche Fragen

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Geldleistung

Wird der Pflegebedürftige von einem Familienmitglied oder einer anderen privaten Person gepflegt, besteht Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 244 € (Pflegestufe I), 458 € (Pflegestufe II) oder 728 € (Pflegestufe III). Die Verwendung des Geldes muss nicht im Einzelnen nachgewiesen werden, jedoch wird die Qualität der Pflege regelmäßig durch einen Pflegedienst geprüft („Qualitätssicherungsbesuch“).

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