Fragen und Antworten
Rechtliche Fragen
Pflegestufe 3
Der Pflegebedürftige in Pflegestufe 3 ist täglich rund um die Uhr, auch nachts, hilfebedürftig. Der Zeitaufwand für die Pflege beträgt mindestens fünf Stunden täglich, davon sind vier Stunden für Leistungen im Bereich der Grundpflege (Pflegeleistungen im Bereich der Ernährung, Körperpflege und Mobilität) vorgesehen.